Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger muss die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten unverzüglich umsetzen. Heute, am 27.12.2011, verstreicht die Frist, die hierfür von der Europäischen Kommission gesetzt wurde. Die Richtlinie darf nicht weiter ignoriert werden.
Die Vorratsdatenspeicherung ist notwendig zur Verfolgung schwerster Straftaten. Nur wenn nachvollziehbar ist, welche Verbrecher mit wem über Telefon, SMS und E-Mail kommuniziert haben, haben die Ermittler eine Chance, auch den Hintermännern auf die Spur zu kommen. Die elektronischen Spuren sind heutzutage oft die einzigen Spuren, die Straftäter noch hinterlassen, vor allem dann, wenn sie ihre Taten im Internet oder mit dem Mitteln der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien begehen.
Zudem drohen nach dem Ablauf der Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie nun Strafzahlungen in Millionenhöhe.











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